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Der teuerste Moment im zweiten oder dritten Jahr der Selbstständigkeit ist oft kein schlechter Monat, sondern ein Brief vom Finanzamt: Nachzahlung für das Vorjahr und gleichzeitig höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Wer dafür keine Rücklage gebildet hat, zahlt aus dem laufenden Geschäft – und das tut weh.

Die Faustregel: 25 bis 35 % vom Gewinn

Für die Einkommensteuer legen viele Selbstständige 25 bis 35 % ihres Gewinns zurück. 30 % sind ein guter Startwert. Wichtig ist das Wort Gewinn: Gemeint ist, was nach Abzug deiner Betriebsausgaben übrig bleibt, nicht dein Umsatz.

Warum eine Spanne? Weil der Steuersatz in Deutschland mit dem Einkommen steigt. Bei einem kleinen Gewinn reichen oft 20 %, bei einem hohen können es über 35 % werden. Dazu kommen je nach Situation Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und bei Gewerbetreibenden die Gewerbesteuer. Die passende Quote für dich klärst du am besten einmal mit deiner Steuerberatung – und schreibst sie dir dann fest in die Planung.

Die Umsatzsteuer gehört dir nie

Die Umsatzsteuer ist ein eigenes Thema, und sie gehört nicht in die 30 %. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, sammelst du sie nur für das Finanzamt ein. Von jeder Rechnung über 1.190 € sind 190 € Umsatzsteuer, die du mit der nächsten Voranmeldung wieder abgibst, abzüglich der Vorsteuer aus deinen Einkäufen.

Am einfachsten ist es, wenn die Umsatzsteuer gar nicht erst als verfügbares Geld auf deinem Konto erscheint. Buche sie beim Zahlungseingang sofort auf ein eigenes Konto um.

So organisierst du die Rücklage

  1. Eigenes Steuerkonto eröffnen. Ein Unterkonto bei deiner Bank reicht. Wichtig ist nur, dass du das Geld dort nicht siehst, wenn du deinen Kontostand prüfst.
  2. Bei jedem Zahlungseingang umbuchen. Umsatzsteuer vollständig, dazu deine Quote für die Einkommensteuer vom Netto-Betrag. Das ist grob, aber sicher: Deine Ausgaben senken den Gewinn später, und dann bleibt am Jahresende etwas übrig.
  3. Einmal im Quartal abgleichen. Passt die Rücklage zu deinem tatsächlichen Gewinn? Wenn du deutlich mehr verdienst als geplant, erhöhe die Quote.

Wann das Geld fällig wird

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: monatlich oder vierteljährlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Mit Dauerfristverlängerung hast du einen Monat mehr Zeit.
  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen: vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember – sobald das Finanzamt sie festsetzt.
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (nur für Gewerbetreibende): am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Trag dir diese Termine in den Kalender und in deine Liquiditätsplanung ein. Dann siehst du Monate vorher, wann größere Beträge vom Konto gehen.

Die Voranmeldung schicke ich direkt aus Lexware Office ans Finanzamt, ohne Steuerberatung und in wenigen Minuten.

Die Nachzahlungsfalle im zweiten Jahr

Im ersten Jahr setzt das Finanzamt oft noch keine oder nur niedrige Vorauszahlungen fest. Mit dem ersten Steuerbescheid kommt dann beides auf einmal: die Nachzahlung für das Vorjahr und neue Vorauszahlungen für das laufende Jahr, manchmal auch rückwirkend für bereits vergangene Quartale. Genau dafür ist die Rücklage da. Wer sie von Anfang an konsequent bildet, erlebt diesen Moment als Formalität.

Rücklage in der Planung

In meiner Liquiditätsplanung für Selbstständige steht die Steuer-Rücklage als eigene Zeile. Sie wird jeden Monat automatisch vom Gewinn abgezogen. So siehst du nie mehr Geld, als dir tatsächlich gehört.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die richtige Quote hängt von deiner persönlichen Situation ab.

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